Wien
Besoldungsordnung 1994
Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 1994,
Paragraph 47
01.01.2014
Enthielt der ruhegenußfähige Monatsbezug eines Beamten im Dezember 1993 eine Dienstzulage für Sozialarbeiter der Verwendungsgruppe C, so ist diese Dienstzulage ab 1. Jänner 1994 weiterhin zu berücksichtigen, und zwar mit dem Betrag von 269,91 Euro.