Bundesland

Wien

Kurztitel

Besoldungsordnung 1994

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 1994,

Typ

Gesetz

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

31.03.2017

Abkürzung

BO 1994

Index

20 Dienstrecht (D); 20/10 Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht

Text

Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten

Paragraph 2,

Die einzelnen Beamtengruppen werden nach ihrer Verwendung auf das Schema römisch eins, das Schema römisch zwei, das Schema römisch zwei KA, das Schema römisch zwei K, das Schema römisch zwei KAV und das Schema römisch zwei L aufgeteilt. Die Aufteilung der Beamtengruppen auf die einzelnen Verwendungsgruppen ist in der Anlage 1 festgesetzt. Änderungen in der Aufteilung können vom Stadtsenat nach Vorberatung in der gemeinderätlichen Personalkommission vorgenommen werden, wenn sich das Berufsbild der Beamtengruppe oder die an die Beamtengruppe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gestellten Anforderungen wesentlich geändert haben; hiebei ist auf die Art und den Inhalt der von Beamten anderer Beamtengruppen wahrzunehmenden Aufgaben und die an die Beamten anderer Beamtengruppen gestellten Anforderungen Bedacht zu nehmen. Gleiches gilt für die Einordnung einer neu geschaffenen Beamtengruppe in ein in Anlage 1 enthaltenes Schema und eine darin vorgesehene Verwendungsgruppe. Der Stadtsenat kann nach Vorberatung in der gemeinderätlichen Personalkommission auch die Streichung einer Beamtengruppe beschließen. ./1

Im RIS seit

16.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2018

Gesetzesnummer

20000007

Dokumentnummer

LWI40000227