die Begutachtung der vom Magistrat ausgearbeiteten Entwürfe für die Festsetzung und Abänderung von Flächenwidmungsplänen und von Bebauungsplänen gemäß Paragraph 2, Absatz 4, der Bauordnung für Wien;
Wien
Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Stadtplanung
Landesgesetzblatt Nr. 24 aus 1979,
Artikel eins, Paragraph eins,
08.07.2005
Wirkungsbereich und Organe des Fachbeirates für Stadtplanung
In den Aufgabenbereich des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung – im Folgenden als Fachbeirat bezeichnet – fallen: