Absatz eins,Kindern und Jugendlichen dürfen nicht angeboten, weitergegeben oder überlassen werden:
- Litera aTabakerzeugnisse, verwandte Erzeugnisse und deren Konsumgeräte;
- Litera bsonstige Rausch- und Suchtmittel, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Abhängigkeit, Betäubung oder physische oder psychische Erregungszustände hervorzurufen, und deren Konsumgeräte; dies gilt nicht für Mittel, deren Anwendung dem Kind oder Jugendlichen ärztlich verschrieben wurde; für alkoholische Getränke gilt Absatz 2,