Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Jagdverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 30 aus 2022, aufgehoben durch LGBl.Nr. 29/2024

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 8

Inkrafttretensdatum

01.05.2022

Außerkrafttretensdatum

10.04.2024

Index

72 Jagd und Fischerei

Text

Anlage 8, (zu Paragraph 27 b, Absatz 2,)

Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen und daraus abgeleitete Maßnahmen:

Verhalten

Ursache

Einschätzung

Maßnahmen

Wolf wird mehrfach in der Nähe menschlicher Siedlungen gesehen.

Unterschiedlich, u.a.: , Futterquelle,

Beziehung zu Hunden.

Verlangt

Aufmerksamkeit.

Mögliches Konditionierungs- oder Habituierungsproblem.

Genaue Analyse. Entsprechende Aufklärung und Information.

Bei Bedarf Futterquelle entfernen. Eventuell besendern und vergrämen.

Wolf nähert sich mehrfach Menschen, interessiert sich anscheinend für Menschen, verhält sich aber in keiner Weise aggressiv.

Wolf wurde durch die Anwesenheit von Menschen "belohnt"; z.B. durch Futter oder durch für ihn interessante Gegenstände.

Kritisch.

Konditionierung in Verbindung mit Habituierung kann dazu führen, dass Wölfe immer dreister werden. Verletzung von Menschen nicht ausgeschlossen.

Möglichst früh besen- dern und vergrämen. , Hat dies trotz sachge- rechter Vergrämung keinen Erfolg, soll das Tier entnommen werden, da offensichtlich starker, aber unerkannter Anreiz vorhanden und aggressives Verhalten wahrscheinlich.

Wolf verhält sich unprovoziert aggressiv (z.B. mit Drohgebärden oder Angriff) gegenüber Menschen oder dringt in bewohnte Gebäude bzw. an ein Gehöft angeschlossene Stallungen ein.

Z.B. Tollwut, extreme Habituierung.

Gefährlich.

Möglichst rasche Ent- nahme.

Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf Hunde und daraus abgeleitete Maßnahmen:

Verhalten

Ursache

Einschätzung

Maßnahmen

Wolf hält sich mehrfach in der Nähe eines Dorfes oder bewohnten Hauses auf.

Unterschiedlich, u.a.:

A) Ranzzeit: Wolf sucht Paarungspartner.

B) Wolf sieht in Hunden

Konkurrenten, v.a. in der Ranzzeit.

C) "Soziale Beziehung" zu einem Hund.

Verlangt Aufmerksamkeit:

A) Mögliches Hybridi-, sierungsproblem

B) Gefahr für Hund

C) Lärmbelästigung

Wenn Verhalten gefördert wird, mögliches Habituierungsproblem.

Information und Aufklärung der Betroffenen und gegebenenfalls der Öffentlichkeit, Hunde sicher zu verwahren. Genaue Analyse und entsprechende Maßnahme (z.B. Vergrämung).

Wolf nähert sich mehrfach Hunden in menschlicher Begleitung in Leinendistanz (nicht aggressiv).

Wolf sieht in Hund einen Artgenossen.

Kritisch.

Mensch empfindet die Situation meist als bedrohlich.

Gefahr für den Hund nicht ausgeschlossen.

Information und Aufklärung der Betroffenen und gegebenenfalls der Öffentlichkeit.

Möglichst frühzeitig besendern und vergrämen.

Wolf nähert sich mehrfach Hunden in menschlicher Begleitung in Leinendistanz und reagiert aggressiv auf diese oder tötet sie.

Wolf sieht in Hund einen Artgenossen, der in sein Territorium eingedrungen ist.

Gefährlich.

Hund kann verletzt oder getötet werden. , Für den Menschen extreme Stresssituation.

Möglichst rasche Entnahme.

Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für Nutztiere und , daraus abgeleitete Maßnahmen:

Verhalten

Ursache

Einschätzung

Maßnahmen

Wolf tötet und / oder verletzt mehrfach Nutztiere in nicht schützbaren Bereichen, welche von der Behörde als solche festgestellt wurden.

Wölfe können nicht zwischen erlaubten und unerlaubten Beutetieren unterscheiden.

Sie nehmen die Beute, die am einfachsten zu erreichen ist.

Erhöhte Aufmerksam- keit – Konfliktpotential. Problem für die Akzeptanz kann entstehen, wenn Wölfe häufig Erfolg haben und sich dadurch auf Nutztiere spezialisieren.

Einzelfallprüfung von Maßnahmen durch die zuständige Behörde.

Wolf tötet und / oder verletzt immer wieder sachgerecht geschützte Nutztiere., Findet stets einen Weg, den Schutz zu überwinden.

Wolf hat wiederholt Erfolg gehabt und gelernt, dass Nutztiere einfache Beute sind.

Kritisch.

Wolf verursacht unverhältnismäßig hohen finanziellen Schaden.

Gegebenenfalls großer Akzeptanzschaden.

Einzelfallprüfung von Maßnahmen durch die zuständige Behörde. Wenn keine andere zu- friedenstellende Lösung vorhanden ist, Entnahme des Tieres.

*) Fassung LGBl.Nr. 30/2022

Im RIS seit

03.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2024

Gesetzesnummer

20000568

Dokumentnummer

LVB40042600