Vorarlberg
Jagdverordnung
LGBl.Nr. 24/1995
römisch fünf
Paragraph 31
01.08.1995
18.04.2002
72 Jagd und Fischerei
Kälber | bis zum vollendeten 1. Lebensjahr |
Schmaltiere und Schmalspießer | vom angefangenen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr |
Tiere | vom angefangenen 3. Lebensjahr aufwärts |
Hirsche der Jugendklasse (römisch drei) | vom angefangenen 2. bis zum vollendeten 4. Lebensjahr |
Hirsche der Mittelklasse (römisch zwei) | vom angefangenen 5. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, wobei in die Klassen römisch zwei a und römisch zwei b unterschieden wird. Hirsche der Klasse römisch zwei a sind Hirsche, die ein Geweih mit beidseitiger Krone tragen. Als Krone gilt jede Anordnung von wenigstens drei Enden über dem Mittelende, wobei jedes Ende mindestens 5 cm aufweisen muß. Abgebrochene Enden sind als Enden zu werten. |
Hirsche der Ernteklasse (römisch eins) | vom angefangenen 11.Lebensjahr aufwärts |
Kitze | bis zum vollendeten 1. Lebensjahr |
Schmalgeißen | vom angefangenen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr |
Geißen | vom angefangenen 3. Lebensjahr aufwärts |
Jährlinge | vom angefangenen bis zum vollendeten 2. Lebensjahr |
mehrjährige Böcke | vom angefangenen 3. Lebensjahr aufwärts |
Kitze | bis zum vollendeten 1. Lebensjahr |
Geißen der Jugendklasse (römisch drei) | vom angefangenen 2. bis zum vollendeten 4. Lebensjahr |
Geißen der Mittelklasse (römisch zwei) | vom angefangenen 5. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr |
Geißen der Ernteklasse (römisch eins) | vom angefangenen 13. Lebensjahr aufwärts |
Böcke der Jugendklasse (römisch drei) | vom angefangenen 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr |
Böcke der Mittelklasse (römisch zwei) | vom angefangenen 4. bis zum vollendeten 8. Lebensjahr |
Böcke der Ernteklasse (römisch eins) | vom angefangenen 9. Lebensjahr aufwärts |
Kitze | bis zum vollendeten 1. Lebensjahr |
Geißen der Jugendklasse (römisch drei) | vom angefangenen 2. bis zum vollendeten 5. Lebensjahr |
Geißen der Mittelklasse (römisch zwei) | vom angefangenen 6. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr |
Geißen der Ernteklasse (römisch eins) | vom angefangenen 12. Lebensjahr aufwärts |
Böcke der Jugendklasse (römisch drei) | vom angefangenen 2. bis zum vollendeten 4. Lebensjahr |
Böcke der Mittelklasse (römisch zwei) | vom angefangenen 5. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, wobei in die Klassen römisch zwei a und römisch zwei b unterschieden wird. Böcke der Klasse römisch zwei a sind Böcke vom angefangenen 8. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. |
Böcke der Ernteklasse (römisch eins) | vom angefangenen 11. Lebensjahr aufwärts |
10.03.2020
10.03.2020
20000568
LVB40039965