Absatz einsDer Beitrag beträgt:
- Litera abei verpachteten Fischereirevieren 10 v.H. des Jahrespachtzinses,
- Litera bbei nicht verpachteten Fischereirevieren 10 v.H. jenes Betrages, der im Falle der Verpachtung als Jahrespachtzins erzielt werden könnte.