Absatz eins,Eine Übertretung begeht, wer
- Litera aeiner gemäß Paragraph eins, Absatz 2, erlassenen Verordnung oder gemäß Paragraph eins, Absatz 3, aufgetragenen Auflage zuwiderhandelt oder sonst ungebührlicherweise störenden Lärm erregt,
- Litera bgefährliche Tiere ohne Bewilligung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, hält, in einem Bewilligungsbescheid gemäß Paragraph 2, Absatz 3, enthaltene Auflagen nicht erfüllt oder gemäß Paragraph 2, Absatz 4, aufgetragene Maßnahmen nicht befolgt.