Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Landesverfassung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 9/1999

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

26.02.1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Text

römisch eins. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1, Staatsform, Staatshoheit

  1. Absatz eins,Vorarlberg ist ein selbständiges Land des Bundesstaates Österreich. Es bekennt sich zu den Grundsätzen der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Ordnung. Die Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften für die Bewahrung und Festigung der religiösen und sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens wird anerkannt.
  2. Absatz 2,Als selbständiger Staat übt Vorarlberg alle Hoheitsrechte aus, die nicht ausdrücklich dem Bund übertragen sind oder übertragen werden.
  3. Absatz 3,Alle staatliche Gewalt des Landes geht vom Landesvolk aus. Sie wird unmittelbar in Wahlen und Abstimmungen sowie mittelbar durch die Organe der Gesetzgebung und der Verwaltung ausgeübt.