Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Abfalltarifverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 13/2008

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11,

Inkrafttretensdatum

27.02.2008

Text

Paragraph 11,
Sonderkosten

  1. Absatz einsDie in der Plankostenrechnung zu berücksichtigenden Sonderkosten bestehen aus den zu entrichtenden abfallbezogenen Abgaben, Beiträgen und Entschädigungszahlungen.
  2. Absatz 2Altlastenbeiträge nach dem Altlastensanierungsgesetz gelten als Sonderkosten nach Absatz eins,
  3. Absatz 3Die vom Anlagenbetreiber an den beim Land eingerichteten Deponiefinanzierungsfonds zu bezahlenden Beiträge gelten als Sonderkosten nach Absatz eins,
  4. Absatz 4Allenfalls vom Anlagenbetreiber an die Standortgemeinde zu entrichtende Entschädigungszahlungen gelten als Sonderkosten nach Absatz eins und sind anteilsmäßig den der Andienungspflicht unterliegenden Abfällen zuzurechnen.