Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Gemeindebediensteten-Nebenbezügeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 15/1980

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

01.06.1980

Text

Paragraph 12,, Schmutzzulage

Der Gemeindebedienstete, der Dienste verrichtet, die mit einer besonderen Verschmutzung verbunden sind, hat Anspruch auf eine Schmutzzulage. Bei der Bemessung der Schmutzzulage ist auf das Ausmaß der Verschmutzung Bedacht zu nehmen.