Vorarlberg
Gemeindebediensteten-Nebenbezügeverordnung
LGBl.Nr. 15/1980
Paragraph 12
01.06.1980
Der Gemeindebedienstete, der Dienste verrichtet, die mit einer besonderen Verschmutzung verbunden sind, hat Anspruch auf eine Schmutzzulage. Bei der Bemessung der Schmutzzulage ist auf das Ausmaß der Verschmutzung Bedacht zu nehmen.