Vorarlberg
Stiftungs- und Fondsgesetz
LGBl.Nr. 17/2003
§ 3
11.04.2003
Zur Errichtung einer Stiftung sind die Stiftungserklärung und die behördliche Genehmigung der Stiftung erforderlich. Rechtspersönlichkeit erlangt die Stiftung mit Erlassung des Genehmigungsbescheides.