Absatz eins,Die Gesundheitsplattform besteht aus 18 Mitgliedern. Ihr gehören an:
- Litera adrei Mitglieder der Landesregierung sowie zwei weitere von der Landesregierung zu bestellende Vertreter des Landes; die Mitglieder der Landesregierung sind von dieser aus ihrer Mitte zu bestellen; darunter müssen sich die nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für das Krankenanstaltenwesen, die Landesfinanzverwaltung und die sozialen Angelegenheiten zuständigen Mitglieder befinden; unter den zwei weiteren Mitgliedern hat sich ein Experte auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu befinden;
- Litera bfünf Mitglieder aus dem Kreis der Träger der Sozialversicherung; von diesen sind vier von der Landesstelle der Österreichischen Gesundheitskasse und eines von den anderen Trägern der Sozialversicherung gemeinsam im Sinn des Paragraph 84 a, Absatz 3, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, zuletzt geändert durch das Gesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2023,, unter Wahrung der aus der Selbstverwaltung erfließenden Rechte vorzuschlagen;
- Litera cein Mitglied auf Vorschlag des Bundes;
- Litera dein Mitglied auf Vorschlag der Ärztekammer für Tirol;
- Litera eein Mitglied auf Vorschlag des Tiroler Gemeindeverbandes;
- Litera fein Mitglied auf Vorschlag der Landesgruppe Tirol des Österreichischen Städtebundes;
- Litera gein Mitglied auf Vorschlag des Leiters der Tiroler Patientenvertretung;
- Litera hein Mitglied auf Vorschlag der Träger der Fondskrankenanstalten mit Ausnahme des Trägers der Landeskrankenanstalten;
- Litera iein Mitglied auf Vorschlag der Tirol Kliniken GmbH (vormals TILAK – Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH);
- Litera jein Mitglied auf Vorschlag des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger ohne Stimmrecht.