Absatz eins,Die Tiroler Fischerkarte ist für das Gebiet des Landes Tirol gültig. Sie ist unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung nur mit Gültigkeit für das jeweilige Kalenderjahr auszustellen.
Tirol
Fischereigesetz 2020, Tiroler
LGBl.Nr. 3 aus 2021, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 85/2023
LG
Paragraph 15
01.01.2024
6550 Fischerei
21.12.2023
21.12.2023
20000855
LTI40050112