Absatz eins,Ein Bordell ist ein Betrieb, in dem die Prostitution ausgeübt wird. Ein Bordell darf nur mit Bewilligung (Bordellbewilligung) betrieben werden.
Tirol
Landes-Polizeigesetz
LGBl.Nr. 60 aus 1976, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 85/2023
LG
Paragraph 15
01.01.2024
03.04.2025
4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Als nicht verläßlich sind Personen anzusehen, die
21.12.2023
10.04.2025
20000176
LTI40049993