Absatz eins,Die Grundeigentümer bzw. die sonst hierüber Verfügungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass
- Litera azur Sammlung des auf ihren Grundstücken anfallenden Siedlungsabfalls die nach der Müllabfuhrordnung vorgeschriebenen Müllbehälter aufgestellt werden und
- Litera bdie Müllbehälter zu den in der Müllabfuhrordnung festgelegten Zeitpunkten am vorgeschriebenen Aufstellungsort zur Entleerung bereitgehalten werden.