Absatz einsDie Eltern haben mit dem Erhalter und den pädagogischen Fachkräften zusammenzuarbeiten sowie die bei der Aufnahme des Kindes und gegebenenfalls in der Kinderbetreuungseinrichtungsordnung festgelegten Pflichten einzuhalten.
Tirol
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, Tiroler
LGBl.Nr. 48/2010 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 64/2022
LG
Paragraph 28,
01.09.2022
2650 Erzieher, Kindergärtnerinnen
20.07.2022
20.07.2022
20000439
LTI40047737