Absatz eins,Die Gesundheitsplattform besteht aus 13 Mitgliedern. Ihr gehören an:
- Litera adrei Mitglieder der Landesregierung; diese sind von der Landesregierung aus ihrer Mitte zu bestellen; darunter müssen sich die nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für die Angelegenheiten des Krankenanstaltenwesens sowie der Landesfinanzverwaltung zuständigen Mitglieder befinden;
- Litera bdrei Mitglieder aus dem Kreis der Träger der Sozialversicherung; von diesen sind zwei von der Tiroler Gebietskrankenkasse und eines von den anderen Trägern der Sozialversicherung gemeinsam im Sinn des Paragraph 84 a, Absatz 3, ASVG unter Wahrung der aus der Selbstverwaltung erfließenden Rechte vorzuschlagen;
- Litera cein Mitglied auf Vorschlag der Bundesregierung;
- Litera dein Mitglied auf Vorschlag der Ärztekammer für Tirol;
- Litera eein Mitglied auf Vorschlag des Tiroler Gemeindeverbandes;
- Litera fein Mitglied auf Vorschlag der Landesgruppe Tirol des Österreichischen Städtebundes;
- Litera gein Mitglied auf Vorschlag des Leiters der Tiroler Patientenvertretung;
- Litera hein Mitglied auf Vorschlag der Träger der Fondskrankenanstalten mit Ausnahme des Trägers der Landeskrankenanstalten;
- Litera iein Mitglied auf Vorschlag der TILAK - Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH.