Absatz eins,Ein Bordell ist ein Betrieb, in dem die Prostitution ausgeübt wird. Ein Bordell darf nur mit Bewilligung (Bordellbewilligung) betrieben werden.
Tirol
Landes-Polizeigesetz
LGBl.Nr. 60 aus 1976, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 138/2019
LG
Paragraph 15
01.01.2020
31.12.2020
4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Als nicht verläßlich sind Personen anzusehen, die
27.01.2020
12.01.2021
20000176
LTI40043343