Tirol
Wettunternehmergesetz, Tiroler
LGBl.Nr. 98/2019
LG
Paragraph 4,
03.08.2019
7030 Buchmacher, Totalisateur
Die gewerbsmäßige Ausübung der Tätigkeit als Wettunternehmer in einer oder mehreren Betriebsstätten bedarf einer Bewilligung. Diese Tätigkeit darf nur in der betreffenden Betriebsstätte bzw. in den betreffenden Betriebsstätten ausgeübt werden.
02.08.2019
20.01.2020
20000791
LTI40042614