Bundesland

Tirol

Kurztitel

Modellstellen-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung – MStV Gesundheit und Sozialbetreuung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 138/2018

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

01.01.2020

Index

2400 Gemeindebedienstete

Text

Paragraph 4,

Fachärzte

  1. Absatz einsDie Modellfunktion Fachärzte – FA umfasst fertig ausgebildete Fachärzte mit verantwortlicher/eigenständiger Ausübung sämtlicher ärztlicher Aufgaben im Spektrum der Fachdisziplin. Aufgabenschwerpunkt ist das medizinische Kerngeschäft und Standardaufgaben.
  2. Absatz 2Sie besteht aus der folgenden Modellstelle:

FA

Fachärzte

Das Stellenprofil dieser Modellstelle ist einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.

Im RIS seit

21.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2018

Gesetzesnummer

20000760

Dokumentnummer

LTI40041808