Absatz einsDem Tiroler Bergsportführerverband obliegen im übertragenen Wirkungsbereich:
- Litera adie Durchführung der Ausbildungslehrgänge nach Paragraph 10, Absatz eins,, Paragraph 18, Absatz eins,, Paragraph 23, Absatz eins und Paragraph 25 d, Absatz eins und der Fortbildungsveranstaltungen nach Paragraph 13, Absatz eins,, Paragraph 25, Absatz eins und Paragraph 25 f, Absatz eins,,
- Litera bdie Entscheidung über die Ablehnung der Zulassung zu Ausbildungslehrgängen sowie über die Verlängerung der Frist zur Absolvierung von Ausbildungslehrgängen,
- Litera cdie Unterstützung der Prüfungskommissionen bei der Organisation und Durchführung der Eignungsprüfungen, der Berg- und Schiführerprüfung, der Bergwanderführerprüfung, der Schluchtenführerprüfung, der Sportkletterlehrerprüfung und der einschlägigen Ergänzungsprüfungen nach dem Tiroler EU-Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz einschließlich der Wiederholungsprüfungen, insbesondere durch die Entgegennahme der Anmeldungen und die Einladung der Prüfungswerber,
- Litera ddie Führung des Berg- und Schiführerverzeichnisses, des Bergwanderführerverzeichnisses, des Schluchtenführerverzeichnisses und des Sportkletterlehrerverzeichnisses sowie
- Litera edie Ausstellung der Berg- und Schiführerbücher.