Bundesland

Tirol

Kurztitel

Modellstellen-Verordnung Gesundheit – MStV Gesundheit

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 1/2015

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2,

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Index

2200 LBedienstete

Text

2. Abschnitt
Ärztliche Funktionen

Paragraph 2,

Ärzte in Ausbildung

  1. Absatz einsDie Modellfunktion Ärzte in Ausbildung – AA umfasst die Ausbildung zu Fachärzten oder Allgemeinmedizinern. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
    1. Litera a
      dem Aufgabencharakter und den Arbeitsgrundlagen: Diese sind eindeutig und klar geregelt bzw. einer erheblichen Veränderungsdynamik und Wissensaktualisierung unterworfen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in der Anforderungsart Wirkungsbereich;
    2. Litera b
      dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Dieser reicht von der weitgehend selbstständigen Bearbeitung mehrerer im Ablauf logisch zusammenhängender zugeteilter Aufgaben nach Ausführungsbestimmungen oder sonstigen Vorgaben (Ermessungsentscheidungen im bekannten Lösungsspektrum) bis zu einer umfassenden Bearbeitung eines Aufgabenbereiches mit mehreren verschiedenen Schwerpunkten nach groben Richtlinien oder Rahmenvorgaben (Ausarbeitung neuer Lösungen, abgeleitet aus bekannten erprobten Fällen) und der laufend fachlichen Betreuung und Beratung von Mitarbeitern oder Organisationsbereichen bzw. von Parteien oder externen Ansprechpartnern im eigenen angestammten Fachgebiet. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
  2. Absatz 2Die Modellfunktion Ärzte in Ausbildung – AA besteht aus den folgenden Modellstellen:

AA1

Ärzte in Ausbildung 1/4

AA2

Ärzte in Ausbildung 2/4

AA3

Ärzte in Ausbildung 3/4

AA4

Ärzte in Ausbildung 4/4

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.

Im RIS seit

29.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2020

Gesetzesnummer

20000591

Dokumentnummer

LTI40037172