Absatz eins,Krankenanstalten sind Einrichtungen, die
- Litera azur Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustandes durch Untersuchung,
- Litera bzur Vornahme operativer Eingriffe,
- Litera czur Vorbeugung gegen Krankheiten und zur Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung,
- Litera dzur Entbindung,
- Litera efür Maßnahmen medizinischer Fortpflanzungshilfe oder
- Litera fzur Bereitstellung von Organen zum Zweck der Transplantation
bestimmt sind.