Absatz eins,Abgabepflichtig sind alle Nächtigungen im Rahmen des Tourismus
- Litera ain Beherbergungsbetrieben und
- Litera bin Freizeitwohnsitzen, die nicht oder nicht nur wechselnden Gästen überlassen werden,
soweit im Paragraph 4, Absatz eins, nichts anderes bestimmt ist.