Absatz eins,Die Grundeigentümer bzw. die sonst hierüber Verfügungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass
- Litera azur Sammlung des auf ihren Grundstücken anfallenden Hausmülls die nach der Müllabfuhrordnung vorgeschriebenen Müllbehälter aufgestellt werden,
- Litera bder nach Paragraph 10, Absatz eins, der Abfuhrpflicht unterliegende Hausmüll ausschließlich in den Müllbehältern gesammelt wird und die getrennt zu sammelnden Abfälle in die hierzu bestimmten Müllbehälter eingebracht werden,
- Litera cdie Müllbehälter zu den in der Müllabfuhrordnung festgelegten Zeitpunkten am vorgeschriebenen Aufstellungsort zur Entleerung bereitgehalten werden.