Absatz eins,Soweit Löschwasser nicht aus natürlichen Gewässern oder Druckwasserleitungen in ausreichender Menge zur Verfügung steht, hat die Gemeinde Wasserspeicher bzw. Stauanlagen in entsprechender Anzahl, Größe und Verteilung zu errichten, zu erhalten und jederzeit zugänglich zu halten. Weiters hat die Gemeinde bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen an geeigneten Stellen genormte Hydranten zu errichten und jederzeit einsatzbereit und zugänglich zu halten. In schwer erreichbaren Siedlungen sind bei den Hydranten ferner Druckschläuche mit Strahlrohren und Hydrantenschlüssel deutlich erkennbar bereitzuhalten.