Tirol
Wald- und Weideservitutengesetz
LGBl.Nr. 21/1952
Paragraph 36,
01.07.1952
Wurde das beschädigte oder zerstörte Objekt ohne Inanspruchnahme des Servitutsrechtes wiederhergestellt, so besteht kein Anspruch, das verbaute oder durch harte Bauweise ersparte Holz für diesen Fall nachzufordern.