Absatz einsJedes Mitglied des Gemeinderates kann während der Sitzungen Anträge zur Geschäftsordnung und zu einem Verhandlungsgegenstand sowie unter dem Tagesordnungspunkt „Anträge, Anfragen und Allfälliges“ selbstständige Anträge an den Gemeinderat in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde stellen.