Absatz eins,Der öffentlich-rechtliche Bedienstete hat bei Dienstantritt mit Handschlag dem Bürgermeister oder dessen Stellvertreter ein Dienstgelöbnis folgenden Inhaltes abzugeben:
„Ich gelobe, daß ich die Bundesverfassung, die Landesverfassung und die sonstigen Bundes- und Landesgesetze sowie alle sonstigen Rechtsvorschriften unverbrüchlich beachten, meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und meine ganze Kraft in den Dienst der Heimat und der Gemeinde stellen werde.“