Absatz eins,Der Beamte hat nach der Anstellung mit Handschlag dem Bürgermeister (Stellvertreter, Beauftragten) ein Dienstgelöbnis folgenden Inhaltes abzulegen: „Ich gelobe, daß ich die Bundesverfassung, die Landesverfassung, die Bundes- und Landesgesetze sowie alle sonstigen Rechtsvorschriften unverbrüchlich beachten, meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und meine ganze Kraft in den Dienst der Heimat und der Stadt stellen werde.