Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Steiermärkisches Jugendgesetz

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 81 aus 2013, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 69 aus 2018,

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8 a,

Inkrafttretensdatum

12.09.2018

Abkürzung

StJG 2013

Index

4600 Jugendschutz, Jugendförderung

Text

Paragraph 8 a,

Förderung von Kinder-Ferien-Aktivwochen

Im Rahmen der Durchführung von Kinder-Ferien-Aktivwochen, die Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an vielfältigen und bedarfsgerechten Angeboten ermöglichen, hat die Landesregierung die von den geförderten AnbieterInnen verwendeten Beherbergungs- und Betreuungsstätten auf die Einhaltung der in den Förderrichtlinien festgelegten Standards im dort festgelegten zweckmäßigen Umfang vor Ort zu überprüfen. Die vom Land geförderten AnbieterInnen haben dafür zu sorgen, dass die Kontrolle tatsächlich durchgeführt werden kann.

Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 69 aus 2018,

Im RIS seit

27.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

20000626

Dokumentnummer

LST40022879