Absatz einsAnnahmestellen dürfen nur in einem als Annahmestelle für Wetten gekennzeichneten Gebäude oder in einem als Annahmestelle für Wetten gekennzeichneten, räumlich getrennten Bereich des Gebäudes, betrieben werden.
Steiermark
Steiermärkisches Wettengesetz 2018 – StWttG
Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 2018,
LG
Paragraph 5,
01.01.2018
20.04.2020
StWttG
7030 Buchmacher, Totalisateur
29.01.2018
07.05.2020
20001418
LST40022227