Absatz eins,Die Leiterin/Der Leiter des Landesrechnungshofes hat der Präsidentin/dem Präsidenten des Landtages Vorschläge zur Erstellung des Landesfinanzrahmens, des Bereichs- und Globalbudgets und des Stellenplans des Landesrechnungshofes samt Angaben zur Wirkungsorientierung zu übermitteln. Diese Vorschläge sind im Kontrollausschuss zu beraten und an die Landesregierung weiterzuleiten. Die Landesregierung hat die Vorschläge in den dem Landtag vorzulegenden Entwurf des Landesfinanzrahmens und des Landesbudgets aufzunehmen.