Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Landes-Verfassungsgesetz 2010

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2010, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

16.06.2015

Text

Artikel 2

Änderung des Landesgebietes

  1. Absatz eins,Staatsverträge, mit denen die Bundesgrenzen geändert werden, dürfen nur mit Zustimmung des Landes abgeschlossen werden, wenn sie die Steiermark betreffen.
  2. Absatz 2,Grenzänderungen und Grenzbereinigungen innerhalb des Bundesgebietes, die auch die steiermärkische Landesgrenze betreffen, bedürfen neben den sonstigen bundesverfassungsgesetzlich festgelegten Erfordernissen eines Landesgesetzes. Derartige Landesgesetze können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden.

Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2012,