Absatz eins,Das Projekt hat zu enthalten:
- Ziffer einseinen Lageplan, der auszuweisen hat:
- Strichaufzählungdie Grenzen des Bauplatzes,
- Strichaufzählungdie auf dem Bauplatz bestehenden und geplanten Bauten mit Nebenanlagen und Freiflächen (Sammelgruben, Kinderspielplätze, Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Stellplätze für Müllbehälter, Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung und Abwasserbeseitigung samt Leitungen u.dgl.),
- Strichaufzählungdie zahlenmäßige Angabe der Abstände der Gebäude von den Nachbargrenzen sowie der Gebäude untereinander,
- Strichaufzählungdie bestehenden baulichen Anlagen auf den angrenzenden und bis zu 30,0 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegenden Grundstücken mit Angabe der jeweiligen Geschoßanzahl,
- Strichaufzählungdie Grundstücksnummern,
- Strichaufzählungdie Grundgrenzen,
- Strichaufzählungdie Verkehrsflächen,
- Strichaufzählungdie Nordrichtung,
- Strichaufzählungalle am Bauplatz befindlichen sowie die für die Aufschließung des Bauplatzes maßgeblichen Leitungen mit Namen und Anschrift der Leitungsträger,
- Strichaufzählungden bekannten höchsten Grundwasserstand und
- Strichaufzählungeinen Höhenfestpunkt, auf dessen Höhe das gesamte Planwerk zu beziehen ist;
- Ziffer 2die Grundrisse sämtlicher Geschosse mit Angabe der Raumnutzung und der Nutzflächen;
- Ziffer 3die Berechnung der Bruttogeschoßflächen aller Geschosse in überprüfbarer Form;
- Ziffer 4die notwendigen Schnitte, insbesondere die Stiegenhausschnitte und jene Schnitte, die zur Feststellung der einzuhaltenden Abstände notwendig sind;
- Ziffer 5alle Ansichten, die zur Beurteilung der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen und des Anschlusses an die Nachbargebäude erforderlich sind, sowie Angaben über die Farbgebung;
- Ziffer 6die Darstellung der geplanten Geländeveränderungen (ursprüngliches und neues Gelände) in den Schnitten und Ansichten;
- Ziffer 7die Darstellung der Abwasserentsorgungs- und Energieversorgungsanlagen, Düngerstätten u.dgl.;
- Ziffer 8den Nachweis der Erfüllung der Erfordernisse des Wärmeschutzes und der heiztechnischen Anforderungen (Wärmebedarfsberechnung);
- Ziffer 9gegebenenfalls die Art und die Darstellung der baulichen Vorsorge für Heizungsanlagen samt Rauchfängen einschließlich der Rauchfanganschlüsse, allfällige Aufzüge, Lüftungs- und Förderleitungen, Klimaanlagen u.dgl.;
- Ziffer 10Bei Ölfeuerungsanlagen: Pläne im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50, in denen die gesamte Anlage (Heiz- und Lagerraum, Lagerbehälter, Rohrleitungen mit Absperrventilen, Feuerstätten, Lüftungseinrichtungen u. dgl.) mit Rauchfängen und benachbarten Räumen in Grund- und Aufrissen dargestellt ist sowie den Nachweis über das ordnungsgemäße Inverkehrbringen im Sinne des Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 73 aus 2001,;
- Ziffer 11eine Beschreibung des Bauplatzes und der geplanten baulichen Anlage mit Angabe aller für die Bewilligung maßgebenden, aus den Plänen nicht ersichtlichen Umständen, insbesondere auch mit Angaben über den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlagen (Baubeschreibung).