Neu-, Zu- oder Umbauten von Kleinhäusern mit den erforderlichen Abstellflächen, mit oder ohne Schutzdächer, oder Garagen im Bauland, wenn
- Litera ader Bauplatz im Regelungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer Bebauungsrichtlinie liegt oder für den Bauplatz Bebauungsgrundlagen im Sinne des Paragraph 18, festgelegt worden sind und
- Litera bdie Nachbarn, deren Grundstücke bis zu 30,0 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegen, durch Unterfertigung der Baupläne ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Vorhaben erklärt haben;