Steiermark
Jugend- und Schulsportabzeichen
Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 1990, aufgehoben durch Landesgesetzblatt Nr. 53 aus 2015,
Paragraph 3,
01.05.1990
08.07.2015
Für die Verleihung des Jugend- und Schulsportabzeichens des Landes Steiermark sind die in der Anlage näher bezeichneten sportlichen Leistungen zu erbringen. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.