Landes-Verfassungsgesetz 2010
Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2010,
Artikel 4
20.10.2010
Landeshauptstadt und ordentlicher Sitz der Landesregierung ist Graz. Für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse kann die Landesregierung ihren Sitz in einen anderen Ort des Landesgebietes verlegen.