Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 2005,

Typ

LG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4,

Inkrafttretensdatum

01.09.2005

Außerkrafttretensdatum

06.07.2017

Abkürzung

StUIG

Index

8050 Umweltschutz, Umweltpolitik

Text

Paragraph 4,

Freier Zugang zu Umweltinformationen

  1. Absatz einsDas Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen, die bei den informationspflichtigen Stellen vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden, ist jeder natürlichen oder juristischen Person ohne Nachweis eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu gewährleisten.
  2. Absatz 2Umweltinformationen sind vorhanden, wenn sie sich im Besitz der informationspflichtigen Stelle befinden und von ihr erstellt wurden oder bei ihr eingegangen sind.
  3. Absatz 3Umweltinformationen werden bereitgehalten, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht informationspflichtige Stelle ist, Umweltinformationen für eine informationspflichtige Stelle aufbewahrt und diese Stelle darauf einen Übermittlungsanspruch hat.
  4. Absatz 4Dem freien Zugang unterliegen jedenfalls Informationen über
    1. Ziffer eins
      den Zustand von Umweltbestandteilen wie Wasser, Luft und Atmosphäre, Boden, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile einschließlich genetisch veränderter Organismen und natürliche Lebensräume sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen,
    2. Ziffer 2
      die Lärmbelastung oder Belastung durch Strahlen einschließlich der durch radioaktiven Abfall verursachten Belastungen,
    3. Ziffer 3
      Emissionen gemäß Paragraph 2, Ziffer 2, in die Umwelt in zeitlich aggregierter oder statistisch dargestellter Form,
    4. Ziffer 4
      eine Überschreitung von Emissionsgrenzwerten,
    5. Ziffer 5
      den Verbrauch der natürlichen Ressourcen Wasser, Luft und Boden in aggregierter oder statistisch dargestellter Form.

Im RIS seit

09.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2017

Gesetzesnummer

20000134

Dokumentnummer

LST40002118