Absatz eins,Das Projekt hat zu enthalten:
- Ziffer einseinen Lageplan, der auszuweisen hat:
- Strichaufzählungdie Grenzen des Bauplatzes,
- Strichaufzählungdie auf dem Bauplatz bestehenden und geplanten Bauten mit Nebenanlagen und Freiflächen (Sammelgruben, Kinderspielplätze, Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Stellplätze für Müllbehälter, Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung und Abwasserbeseitigung samt Leitungen u.dgl.),
- Strichaufzählungdie zahlenmäßige Angabe der Abstände der Gebäude von den Nachbargrenzen sowie der Gebäude untereinander,
- Strichaufzählungdie bestehenden baulichen Anlagen auf den angrenzenden und bis zu 30,0 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegenden Grundstücken mit Angabe der jeweiligen Geschoßanzahl,
- Strichaufzählungdie Grundstücksnummern,
- Strichaufzählungdie Grundgrenzen,
- Strichaufzählungdie Verkehrsflächen,
- Strichaufzählungdie Nordrichtung,
- Strichaufzählungalle am Bauplatz befindlichen sowie die für die Aufschließung des Bauplatzes maßgeblichen Leitungen mit Namen und Anschrift der Leitungsträger,
- Strichaufzählungden bekannten höchsten Grundwasserstand und
- Strichaufzählungeinen Höhenfestpunkt, auf dessen Höhe das gesamte Planwerk zu beziehen ist;
- Ziffer 2die Grundrisse sämtlicher Geschosse mit Angabe der Raumnutzung und der Nutzflächen;
- Ziffer 3die Berechnung der Bruttogeschoßflächen aller Geschosse in überprüfbarer Form;
- Ziffer 4die notwendigen Schnitte, insbesondere die Treppenhausschnitte und jene Schnitte, die zur Feststellung der einzuhaltenden Abstände notwendig sind
- Ziffer 5alle Ansichten, die zur Beurteilung der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen und des Anschlusses an die Nachbargebäude erforderlich sind, sowie Angaben über die Farbgebung;
- Ziffer 6die Darstellung der geplanten Geländeveränderungen (ursprüngliches und neues Gelände) in den Schnitten und Ansichten;
- Ziffer 7die Darstellung der Abwasserentsorgungs- und Energieversorgungsanlagen, Düngerstätten u. dgl.;
- Ziffer 8betreffend Energieeinsparung und Wärmeschutz:
- Litera aden Energieausweis gemäß Paragraph 81,;
- Litera bden Nachweis der Erfüllung der Anforderungen gemäß Paragraph 80, in Verbindung mit der Verordnung gemäß Paragraph 82,, soweit diese Anforderungen im Energieausweis nach Litera a, nicht berücksichtigt sind oder kein Energieausweis zu erstellen ist;
- Litera cgegebenenfalls den durch einen nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet erbrachten Nachweis, dass die Anforderungen gemäß Paragraph 80, Absatz 5, berücksichtigt werden;
- Ziffer 9gegebenenfalls die Art und die Darstellung der baulichen Vorsorge für Heizungsanlagen samt Rauchfängen einschließlich der Rauchfanganschlüsse, allfällige Aufzüge, Lüftungs- und Förderleitungen, Klimaanlagen u. dgl.;
- Ziffer 10Anmerkung, entfallen)
- Ziffer 11eine Beschreibung des Bauplatzes und der geplanten baulichen Anlage mit Angabe aller für die Bewilligung maßgebenden, aus den Plänen nicht ersichtlichen Umständen, insbesondere auch mit Angaben über den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlagen (Baubeschreibung).