Absatz eins,Das Schuljahr beginnt am zweiten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres. Das Schuljahr besteht aus dem Unterrichtsjahr (Absatz 2,) und den Hauptferien (Absatz 3,).
Salzburg
Salzburger Schulzeit-Ausführungsgesetz 2018
Landesgesetzblatt Nr 64 aus 2018, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr 49 aus 2022,
LG
Paragraph 2
15.07.2022
SchulzeitG 2018
13 Schul- und Erziehungswesen
für die unumgänglich notwendige Zeit IKT-gestützten Unterricht ohne physische Anwesenheit in der Schule anordnen. Wenn die Verordnung dieser Unterrichtsform nicht möglich oder aufgrund des Alters oder der Unterrichts- und Erziehungssituation der Schülerinnen und Schüler nicht zweckmäßig ist, kann die Bildungsdirektion die unumgänglich notwendige Zeit durch Verordnung als schulfrei erklären.
15.07.2022
15.07.2022
20001174
LSB40025996