Absatz einsDie Nutzungsart Bauland gliedert sich in folgende Kategorien:
- Ziffer einsReines Wohngebiet (RW): in einem solchen sind zulässig:
- Litera aWohnbauten und dazu gehörige Nebenanlagen;
- Litera bbauliche Anlagen für Betriebe, die keine Geruchs- oder Lärmbelästigung, sonstige Luftverunreinigung oder Erschütterung für die Nachbarschaft und keinen erheblichen Straßenverkehr zu verursachen geeignet sind und die sich der Eigenart des Wohngebiets entsprechend in die Umgebung einordnen lassen;
- Litera cbauliche Anlagen für dem Bedarf der Bewohner dienende Einrichtungen wie Kindergärten, Volksschulen, solche Handels- und Dienstleistungsbetriebe;
- Ziffer 2Erweitertes Wohngebiet (EW): in einem solchen sind zulässig:
- Litera aWohnbauten und dazu gehörige Nebenanlagen;
- Litera bbauliche Anlagen für Betriebe, die keine erhebliche Geruchs- oder Lärmbelästigung, sonstige Luftverunreinigung oder Erschütterung für die Nachbarschaft und keinen übermäßigen Straßenverkehr verursachen;
- Litera cbauliche Anlagen für Erziehungs-, Bildungs- und sonstige kulturelle und soziale Aufgaben sowie der öffentlichen Verwaltung;
- Ziffer 2 aGebiete für den förderbaren Wohnbau (FW): in einem solchen sind zulässig:
- Litera aWohnbauten, die im Hinblick auf ihre Verwendung, Wohnnutzfläche und Bebauungsdichte nach wohnbauförderungsrechtlichen Vorschriften des Landes förderbar sind;
- Litera bzu Wohnbauten gehörige Nebenanlagen;
- Litera cin untergeordnetem Ausmaß bauliche Anlagen, die im Erweiterten Wohngebiet zulässig sind (Ziffer 2, Litera b und c), innerhalb von mehrgeschoßigen Wohnbauten gemäß der Litera a, ;,
- Ziffer 3Kerngebiet (KG): in einem solchen sind zulässig:bauliche Anlagen, die im Erweiterten Wohngebiet zulässig sind, unter besonderer Verdichtung und Funktionsmischung;
- Ziffer 4Ländliches Kerngebiet (LK): in einem solchen sind zulässig:
- Litera abauliche Anlagen für Betriebe, die keine übermäßige Geruchs- oder Lärmbelästigung, sonstige Luftverunreinigung oder Erschütterung für die Nachbarschaft und keinen übermäßigen Straßenverkehr verursachen;
- Litera bbauliche Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe;
- Litera cbauliche Anlagen, die im Erweiterten Wohngebiet zulässig sind;
- Ziffer 5Dorfgebiet (DG): in einem solchen sind zulässig:
- Litera abauliche Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Berufsgärtnereien;
- Litera bbauliche Anlagen, die im Erweiterten Wohngebiet zulässig sind;
- Ziffer 6Betriebsgebiet (BE): in einem solchen sind zulässig:
- Litera abauliche Anlagen für Betriebe, die im Erweiterten Wohngebiet zulässig sind;
- Litera bbauliche Anlagen der öffentlichen Verwaltung;
- Litera cbetrieblich bedingte Wohnungen innerhalb von Bauten gemäß der Litera a, sowie dazugehörige Nebenanlagen;
- Litera dBauten mit baulichen Anlagen gemäß der Litera a, oder b im Erdgeschoß und Start- und Übergangswohnungen (Paragraph 35 a, BauTG) in den oberen Geschoßen, wenn unter Berücksichtigung der rechtlichen Interessen angrenzender Betriebe auf Grund der Lage und Immissionsbelastung eine Eignung für eine Wohnnutzung geschaffen werden kann;
- Ziffer 7Gewerbegebiet (GG): in einem solchen sind zulässig:
- Litera abauliche Anlagen für Betriebe, die die Umgebung nicht übermäßig beeinträchtigen;
- Litera bbauliche Anlagen der öffentlichen Verwaltung;
- Litera cbetrieblich bedingte Wohnungen innerhalb von Bauten gemäß der Litera a, sowie dazugehörige Nebenanlagen;
- Ziffer 8Industriegebiet (IG): in einem solchen sind zulässig:
- Litera abauliche Anlagen für Betriebe, die eine übermäßige Beeinträchtigung der Umgebung verursachen (zB Betriebe mit Explosions- oder Strahlungsgefahr für die Umgebung, wenn sie nicht unter Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer eins, fallen);
- Litera bfür den Betrieb unerlässliche Wohnungen, Wohnräume und Einrichtungen innerhalb von Bauten gemäß der Litera a, ;,
- Ziffer 9Zweitwohnungsgebiet (ZG): in einem solchen sind zulässig:
- Litera aWohnbauten mit Zweitwohnungen (Paragraph 5, Ziffer 17,) und sonstige Wohnbauten und dazu gehörige Nebenanlagen;
- Litera bbauliche Anlagen für Betriebe, die im Erweiterten Wohngebiet zulässig sind;
- Ziffer 10Gebiet für Handelsgroßbetriebe (HG): in einem solchen sind zulässig:
- Litera abauliche Anlagen für Handelsgroßbetriebe (Paragraph 32,);
- Litera bbauliche Anlagen, die im Erweiterten Wohngebiet bzw Gewerbegebiet zulässig sind, nach Maßgabe der Widmung der überwiegend angrenzenden Flächen;
- Ziffer 11Gebiet für Beherbergungsgroßbetriebe (BG): in einem solchen sind zulässig:bauliche Anlagen für Beherbergungsgroßbetriebe (Paragraph 33,) und dazu gehörige Betriebe für Freizeit- und Vergnügungszwecke;
- Ziffer 12Sonderfläche (SF): auf einer solchen sind zulässig:
- Litera abauliche Anlagen, die dem festgelegten Verwendungszweck der Sonderfläche (Paragraph 34,) entsprechen;
- Litera bVerwendungszweck bedingte Wohnungen, Wohnräume und Einrichtungen innerhalb von Bauten gemäß der Litera a,