Salzburg
Festlegung einer zusätzlichen Maßnahme zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19
Landesgesetzblatt Nr 135 aus 2020, aufgehoben durch Landesgesetzblatt Nr 80 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph eins
24.12.2020
01.10.2021
22/82 Verordnungen des Landeshauptmannes - Gesundheitsrecht
Die Abholung von Speisen und Getränken ist bei solchen Betriebsstätten des Gastgewerbes in Schigebieten unzulässig, die durch Gäste nicht mit Kraftfahrzeugen über Straßen erreicht werden können, deren Benutzung durch die Allgemeinheit vom Willen des Grundeigentümers oder Straßenerhalters unabhängig ist.
23.12.2020
04.10.2021
20001292
LSB40024555