Absatz eins,Der in den Marktgemeinden Mattsee und Obertrum am See sowie in den Gemeinden Seeham, Berndorf bei Salzburg und Schleedorf, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, gelegene Bereich der Trumer Seen wird in dem im Absatz 2, genannten Umfang zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es umfasst im wesentlichen die Flächen des Obertrumer Sees und des Niedertrumer Sees einschließlich der im Land Salzburg an diese Seen sowie an den Grabensee und die Egelseen angrenzenden Seeufer-, Wald- und Wiesenbereiche. Nicht zum Landschaftsschutzgebiet gehören die geschlossenen Ortschaften der Marktgemeinde Mattsee samt der Siedlung Aug und der Marktgemeinde Obertrum am See und der Gemeinde Seeham samt der Siedlung Matzing sowie die Naturschutzgebiete ‚Trumerseen’, ‚Obertrumer See’ und ‚Egelseen’ sowie das Natur- und Europaschutzgebiet ‚Nordmoor am Mattsee’.