Absatz eins,Verordnungen und gesetzlich vorgesehene Kundmachungen der Organe der Stadt sowie die Geschäftsordnung des Gemeinderates und des Magistrates und alle Geschäftsordnungen (Satzungen) der Unternehmungen (Paragraph 63,) sind vom Bürgermeister im elektronisch geführten Amtsblatt der Stadt Salzburg unter der Internetadresse www.stadt-salzburg.at zu verlautbaren. Die Dokumente, die eine zu verlautbarende Rechtsvorschrift enthalten, müssen in einem zuverlässigen Prozess erzeugt worden und mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Die Dokumente dürfen nach Erstellung der Signatur nicht mehr geändert und, sobald sie zur Abfrage freigegeben worden sind, auch nicht mehr gelöscht werden.