Salzburg
Zielsteuerung-Gesundheit
Landesgesetzblatt Nr 61 aus 2017,
V
Artikel 26,
01.01.2017
12 Sozialwesen und Jugendschutz
Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung erheblich beeinträchtigen, sind ausgleichende Finanzierungsmechanismen zu vereinbaren.
07.08.2017
07.08.2017
20001099
LSB40019823