Absatz einsUnbeschadet des Paragraph 2, dürfen offen gehalten werden:
- Ziffer einsVerkaufsstellen in Bahnhöfen, Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und an Schiffslandeplätzen für den Verkauf von Lebensmitteln, Reiseandenken, notwendigem Reisebedarf (Reiselektüre, Schreibmaterialien, Blumen, Reise-Toilettartikel, Filme udgl) und Artikel des Trafiksortiments nach Maßgabe der Verkehrszeiten, wenn
- Litera adie dem Verkauf dieser Waren gewidmete Fläche pro Verkaufsstelle 80 m² nicht übersteigt und
- Litera bdie Verkaufsstelle ausschließlich durch die betreffende Verkehrseinrichtung zugänglich ist.Die Beschränkung der Litera a, gilt nicht für Verkaufsstellen, die am 1. August 2003 bereits eine größere Fläche zum Verkauf der Waren aufgewiesen haben;
- Ziffer eins aVerkaufsstellen im Salzburger Hauptbahnhof für den Verkauf von Lebensmitteln, Reiseandenken, notwendigem Reisebedarf (Reiselektüre, Schreibmaterialien, Blumen, Reise-Toilettartikel, Filme udgl) und Artikel des Trafiksortiments
- Litera aan Werktagen bis 23:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 23:00 Uhr, wenn die dem Verkauf dieser Waren gewidmete Fläche pro Verkaufsstelle 385 m² nicht übersteigt;
- Litera baußerhalb der in der Litera a, festgelegten Zeiten nach Maßgabe der Verkehrszeiten, wenn die dem Verkauf dieser Waren gewidmete Fläche pro Verkaufsstelle 80 m² nicht übersteigt.
- Ziffer 2Verkaufsstellen für Süßwaren, Erfrischungen und sonstige genussfertige Lebensmittel sowie für Waren, die einen Bezug zur Veranstaltung oder zum Veranstaltungsort haben, in Theatern, Museen, musealen Ausstellungen, Kinos, Konzerthäusern, Kongressgebäuden, Zirkussen, Sporthallen und auf Sportplätzen während der für die Bedienung der Besucher erforderlichen Zeit;
- Ziffer 3Zollfreiläden auf Flugplätzen sowie Grenzstationen von Kraftfahrorganisationen an Grenzübergängen nach Maßgabe der Verkehrszeiten;
- Ziffer 4Verkaufsstellen im Rahmen von Publikumsmessen und messeähnlichen Veranstaltungen an Samstagen während der Sommerzeit gemäß dem Zeitzählungsgesetz bis 19:00 Uhr;
- Ziffer 5Antiquitätenmessen an Samstagen bis 22:00 Uhr.