Der beantragte Standort befindet sich nicht in einem Gebiet, das im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als Reines Wohngebiet, Erweitertes Wohngebiet oder Dorfgebiet ausgewiesen ist.
Salzburg
Salzburger Landessicherheitsgesetz - S.LSG
(Landes-Polizeistrafgesetz)
Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 1975, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr 28 aus 2009,
Paragraph eins e
01.04.2009
31.05.2009
Sachliche Voraussetzungen
Paragraph eins e
Die Bordellbewilligung kann nur erteilt werden, wenn alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden: