Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Gerzkopf-Europaschutzgebietsverordnung

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr 37 aus 1981, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr 51 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2006

Index

8 Natur- und Tierschutz

Text

Paragraph eins

  1. Absatz eins,Das in den Gemeinden Annaberg im Lammertal, politischer Bezirk Hallein, St. Martin am Tennengebirge, Eben im Pongau und Filzmoos, politischer Bezirk St. Johann im Pongau, in der Gipfelregion des Gerzkopfes gelegene Latschen-Moorgebiet wird zum Natur- und Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung “Gerzkopf-Natur- und Europaschutzgebiet”.
  2. Absatz 2,Die Grenzen des Schutzgebietes sind einem Lageplan im Maßstab 1:5000 zu entnehmen. Dieser Plan stellt einen wesentlichen Inhalt dieser Verordnung dar und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften Hallein und St. Johann im Pongau sowie bei den Gemeinden Annaberg im Lammertal, St. Martin am Tennengebirge, Eben im Pongau und Filzmoos während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (Paragraph 13, Absatz 5, AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2026

Gesetzesnummer

10000372

Dokumentnummer

LSB40007817