(2)Absatz 2,Die Grenzen des Schutzgebietes sind einem Lageplan im Maßstab 1:5000 zu entnehmen. Dieser Plan stellt einen wesentlichen Inhalt dieser Verordnung dar und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften Hallein und St. Johann im Pongau sowie bei den Gemeinden Annaberg im Lammertal, St. Martin am Tennengebirge, Eben im Pongau und Filzmoos während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.Die Grenzen des Schutzgebietes sind einem Lageplan im Maßstab 1:5000 zu entnehmen. Dieser Plan stellt einen wesentlichen Inhalt dieser Verordnung dar und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften Hallein und St. Johann im Pongau sowie bei den Gemeinden Annaberg im Lammertal, St. Martin am Tennengebirge, Eben im Pongau und Filzmoos während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (Paragraph 13, Absatz 5, AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.